Pflegehilfsmittelversorgung unkompliziert • individuell • bedarfsgerecht
Pflegehilfsmittel nach den Produktgruppen PG 54 und PG 51 unterstützen die häusliche Pflege, lindern Beschwerden und ermöglichen Pflegebedürftigen eine möglichst selbstständige Lebensführung.
Und so geht‘s - Erfüllen Sie nachfolgende Voraussetzungen?
- Sie haben Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5?
- Sie nehmen häusliche Pflege durch mindestens eine private Pflegeperson in Anspruch?
Dann haben Sie die Möglichkeit zur Erstattung der Kosten für Pflegehilfsmittel lt. §40 Abs. 2 SGB XI in Verbindung mit §39 SGB V durch die Pflegekasse bis zum festgelegten Höchstsatz, seit 1. Januar 2025 bis zu 42 €/Monat.
Sie brauchen Hilfestellung und unsere Beratung? Wir helfen Ihnen gern!
Im Beratungsgespräch stellen wir Ihren individuellen Bedarf fest und versorgen Sie bei Genehmigung durch die Pflegekasse dementsprechend bedarfsgerecht mit den entsprechenden Pflegehilfsmitteln.
Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (PG54)
Einmalhandschuhe Gr. S-XL
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Desinfektionsmittel für Hände und Oberflächen
Desinfektionstücher für Oberflächen
Medizinische Gesichtsmasken
Schutzschürzen (wiederverwendbar/Einmalgebrauch)
Partikelfiltrierende Halbmasken (z. B. FFP2)
Schutzservietten
Versorgung mit Pflegehilfsmitteln: wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (PG51)
waschbare und somit wiederverwendbare Bettschutzeinlagen ohne Seitenteil
waschbare und somit wiederverwendbare Bettschutzeinlagen mit Seitenteil
Sie möchten Antragsformulare erhalten?
Rufen Sie uns unter 0800 5555 120 an – wir senden Ihnen die Unterlagen gern zu.