Kostenfreie Lieferung Kassen-Direktabrechnung Kostenlose Beratung
Pflegehilfsmittelversorgung unkompliziert • individuell • bedarfsgerecht

Pflegehilfsmittelversorgung unkompliziert • individuell • bedarfsgerecht

Pflegehilfsmittel nach den Produktgruppen PG 54 und PG 51 unterstützen die häusliche Pflege, lindern Beschwerden und ermöglichen Pflegebedürftigen eine möglichst selbstständige Lebensführung.

Und so geht‘s - Erfüllen Sie nachfolgende Voraussetzungen?

  • Sie haben Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5?
  • Sie nehmen häusliche Pflege durch mindestens eine private Pflegeperson in Anspruch?

Dann haben Sie die Möglichkeit zur Erstattung der Kosten für Pflegehilfsmittel lt. §40 Abs. 2 SGB XI in Verbindung mit §39 SGB V durch die Pflegekasse bis zum festgelegten Höchstsatz, seit 1. Januar 2025 bis zu 42 €/Monat.

Sie brauchen Hilfestellung und unsere Beratung? Wir helfen Ihnen gern!

Im Beratungsgespräch stellen wir Ihren individuellen Bedarf fest und versorgen Sie bei Genehmigung durch die Pflegekasse dementsprechend bedarfsgerecht mit den entsprechenden Pflegehilfsmitteln.

Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (PG54)

Handschuhe

Einmalhandschuhe Gr. S-XL

Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

Sterillium

Desinfektionsmittel für Hände und Oberflächen

Tücher

Desinfektionstücher für Oberflächen

Medizinische Gesichtsmasken

Medizinische Gesichtsmasken

Schürzen

Schutzschürzen (wiederverwendbar/Einmalgebrauch)

FFP2 Masken

Partikelfiltrierende Halbmasken (z. B. FFP2)

Schutzservietten

Schutzservietten

Versorgung mit Pflegehilfsmitteln: wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (PG51)

bedschutzeinlage ohne Seitenteil

waschbare und somit wiederverwendbare Bettschutzeinlagen ohne Seitenteil

bedschutzeinlage mit Seitenteil

waschbare und somit wiederverwendbare Bettschutzeinlagen mit Seitenteil

Sie möchten Antragsformulare erhalten?

Rufen Sie uns unter 0800 5555 120 an – wir senden Ihnen die Unterlagen gern zu.